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  Von jelko [details]
Datum: 05.02.2004 - 21:48 Uhr
Kommentare: 1
Kommentatoren:
Bundy

Allgemeine Studiengebühren finden in der Politik immer mehr Anhänger. Doch die Hoffnung auf schnelles Geld für die maroden Haushalte könnte sich als trügerisch erweisen. Steuerexperten rechnen jedenfalls mit einer breiten Klagewelle von Studenten an den Finanzgerichten. Hintergrund: Kosten im Studium gelten bisher als "Sonderausgaben", müssten aber nach mehreren Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) eigentlich als "Werbungskosten" zählen - so, wie es bei einem Zweitstudium oder einer Umschulung schon heute gehandhabt wird.
Für Laien klingt das nach einer Petitesse, aber die kleine Namensänderung könnte große Wirkung entfalten: "Die Ausgaben für ein Erststudium können in Zukunft wohl voll abgesetzt werden, und das bringt natürlich erhebliche Steuereinsparungen mit sich", sagte Karl-Heinz Worms, Steuerexperte an der Universität Osnabrück, am Donnerstag in der Sendung "Campus & Karriere" des Deutschlandfunks.

Expertentipp: Sammelt schon mal Belege
Bundesweit stünden die Steuerjuristen bereits in den Startlöchern, um mit dem ersten klagewilligen Betroffenen die Neuregelung durchzusetzen. Worms rät Studenten deshalb: "Belege sammeln, Studiengebühren sammeln, alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Studium entstehen, sammeln, zusammenschreiben und dann im Rahmen der Steuererklärung geltend machen."

Bisher konnten Studenten in ihrer Steuererklärung lediglich niedrige Pauschalbeträge als Sonderausgaben geltend machen - und während des Studiums verdienen sie in der Regel nicht genug, um überhaupt Steuern zu zahlen. Nun winken Akademikern in den ersten Berufsjahren allerdings enorme Steuerersparnisse. Die zu erwartenden Steuerausfälle für die Staatskassen erreichen nach Expertenschätzungen Millionenhöhe. Künftig gelten dann zum Beispiel Fahrtkosten, der Kauf von Fachbüchern, Computer oder Büromaterial als "vorweggenommene Werbungskosten" - und Studiengebühren ebenfalls. Studenten könnten die Ausgaben während des Studiums ansammeln und nach dem Berufsstart von der Steuer absetzen, so lange, bis die kompletten Kosten abgerechnet sind.
"Nicht einschüchtern lassen, sondern klagen"

Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Betroffenen schon während ihrer Hochschulzeit jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben und darin ein negatives Einkommen als "vorweggenommene Werbungskosten" nachweisen. "Die Finanzämter werden das vermutlich ablehnen", sagt der Dortmunder Steuerberater Georg-Christoph Lichtenberg, "ich rate aber dringend dazu, sich davon nicht einschüchtern zu lassen, sondern zu klagen." Lichtenberg hält es für "schlicht unsinnig, dass Erst- und Zweitstudium steuerlich unterschiedlich behandelt werden".

Vorausgegangen war eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs, nach der die Kosten für eine Promotion erstmals als Werbungskosten steuerlich absetzbar sind. Zusammen mit anderen Urteilen sieht Karl-Heinz Worms darin eine "deutliche Wendung in der Rechtssprechung" - mit klaren Vorteilen für akademische Berufseinsteiger, aber deutlichen Nachteilen für die öffentlichen Haushalte, denn an den deutschen Hochschulen sind über zwei Millionen Studenten eingeschrieben. Auswirkungen hat die neue Rechtsauslegung auch auf Studiengebühren-Modelle. Die Berechnungen über entsprechende Einnahmen sind plötzlich Makulatur, weil die geplanten Einnahmen ein paar Jahre später in beträchtlicher Höhe wieder wegbrechen würden. "Die Einführung von Studiengebühren wird damit ad absurdum geführt", sagte Grietje Bettin, bildungspolitische Sprecherin der Grünen. Der Gesetzgeber werde deshalb wohl versuchen, die entsprechenden Lücken möglichst schnell zu schließen, prophezeit Bettin.

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Besucher: 1


 06.02.2004 - 7:39 Uhr
#5674 By Bundy

(pMsg, reply)

endlich mal was, dass für mein langzeitstudium spricht
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