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2Raumwohnung in Neustadt
  Von muli [details]
Datum: 14.07.2009 - 19:31 Uhr
Kommentare: 78
Kommentatoren:
ave muli ngl]hacker phOnKy † ngl.boogie ngl]mario [gruener]Tee Janosch
nein, nicht die Band, ne richtige Wohnung....

Da unter euch ja doch noch ein paar Neustädter sind, wollt ich mal in diese Runde fragen:

Sucht jemand von euch....oder kennt jemand jemanden der sucht...

eine süße kleine 2Raumdachgeschosswohnung in Neustadt?
Vermieter ist die WohnringAG,
250,00 € Kaltmiete, ca. 100,00€ Nebenkosten (sind damit gut hingekommen, war sogar ne Gutschrift drin...)
Die Wohnung hat ne schöne Raumaufteilung, großes Wohnzimmer, wegen der Dachschrägen werden 50qm berechnet, Grundfläche ist etwas größer.
Die Wohnung wäre ab 1. Oktober zu haben

und hier der größte Vorteil: das EXIL ist nur ca. 20Meter entfernt, ihr könnt also vom Suff direkt ins Bett fallen (für die ältere Generation: die Lärmbelästigung ist eigentlich kaum vorhanden, der Schuppen scheint gut schallisoliert zu sein.)

Also falls jemand Interesse hat oder jemanden kennt der Interesse hat, lasst es mich mal wissen.

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Besucher: 161


<< || Kommentarseiten (alle): 1, 2

 23.07.2009 - 17:40 Uhr
#54155 By muli

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melde mich
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 24.07.2009 - 14:14 Uhr
#54167 By phOnKy

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wieso musst du dich eigentlich um die vermietung "deiner" wohnung kümmern?
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 24.07.2009 - 19:52 Uhr
#54168 By muli

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muss ich nicht im prinzip. aber wenn ich nen nachmieter finde hat das vorteile: ich komm vor ablauf der kündigungsfrist raus und ich kann mit ihm vereinbaren was er so übernimmt....ohne nachmieter muss ich alle wände streichen, teppich raus (der erst ein jahr alt ist) etc.
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 26.07.2009 - 11:04 Uhr
#54169 By phOnKy

(pMsg, reply)

mmh, also der vermieter muss dich nicht vor ablauf der kündigungsfrist rauslassen. und wände musst du auch nicht streichen. ich habe hier einen artikel vorliegen. einmal aus dem STERN und einmal aus GUTER RAT. da steht, dass starre renovierungsfristen nicht zulässig sind (also alle 2 jahre die küche streichen oder alle 5 jahre das klo). also alles, wo du verpflichtet wirst, zu streichen ist laut BGH unwirksam. genauso beim auszug. du bist nicht verpflichtet zu streichen. und sogar helle, leicht getönte farben müssen nicht mit weiss überstrichen werden. wenn du magst, scann ich dir das mal.
btw: wenn natürlich eure wohnung komplett dunkellila ist, dann müsst ihr wahrscheinlich doch streichen
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 26.07.2009 - 11:09 Uhr
#54170 By muli

(pMsg, reply)

hm...da haben wir wohl pech, ist alles dunkellila nee...haben dezente grün und gelbtöne. kannst mir gern mal einscannen.
der vermieter will uns nicht eher raushaben, wir wollen eher raus als dass die kündigungsfrist abgelaufen ist. das wäre quasi ende oktober und wir wollen schon ende september raus, müssten also für oktober noch miete zahlen obwohl wir da schon in der neuen wohnung wohnen wollen. deshalb brauchen wir nen nachmieter der schon eher reinwürde.
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 26.07.2009 - 11:16 Uhr
#54171 By ave

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nach meinem verständnis ist es aber ein unterschied zw. auszug und renovierungsfristen. renovierungsfristen sollen ja für langfristige wohnverhältnisse gelten.

wenn aber im vertrag geregelt ist, dass man die wohnung zu weißen hat, dann is das auch zulässig. auf kulanzbasis kann der vermieter natürlich verzichten.

aber am besten man liest mal das hier.
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 26.07.2009 - 11:28 Uhr
#54172 By Janosch

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ich mische mich nur ungern ein, aber: bei solchen rechtsthemen ist vorsicht geboten. keiner von euch hat detaillierten einblick in das mietvertragsverhältnis von muli (außer sie selbst) und keiner kann das fachkompetent beurteilen. gerade bei schönheitsreparaturen kommt es sehr auf den wortlaut an. ich selbst bin zum mieterverein gegangen (und da wurde mein idealistisches mieterweltbild gerade gerückt). nur so als hinweis: wenn ihr jemanden kennt, der sich damit auskennt (niemand der frauenzeitschriften liest), geht zu dem.
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 26.07.2009 - 18:49 Uhr
#54173 By phOnKy

(pMsg, reply)

ich bin nicht befugt irgendwelche rechtsberatung zu geben. natürlich kommt es auf den einzelfall und auf den genauen wortlaut an. nur es gibt viele passagen in mietverträgen, die schlichtweg ungültig sind. das ganze gilt auch für nebenkostenabrechnungen. man muss sich halt nur trauen, auch mal was nicht zu bezahlen oder mal widerspruch einzulegen. hat in meiner studentenbude perfekt geklappt, als mir der vermieter irgendwelche kosten aufdrücken wollte, die mich nichts angehen. zurück zum thema: in mulis fall wird sie bestimmt malern müssen wegen den farben. aber da stellt sich wieder folgende frage: wo steht geschrieben, dass die wohnung weiss zu malern ist?? steht in meinem mietvertrag z.b. nicht drin. naja um ärger aus dem weg zu gehen, kann man natürlich beim auszug malern oder man "verkauft" dem nachmieter die farbgestaltung der wände einfach mit. hat bei mir bis jetzt auch immer geklappt. tipp: es sind keine farben. es ist ein lebensgefühl.
Editiert am 26.07.2009 - 18:50 Uhr
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 26.07.2009 - 19:01 Uhr
#54174 By muli

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naja die tussi von der wohnring hat sich da recht uneindeutig ausgedrückt und hat auf meine frage ob wir nun malern müssen nicht wirklich konkret geantwortet. sie meinte nur, am einfachsten wärs wenn wir eben einen nachmieter finden, der die wohnung so übernimmt wie sie ist. ich meine, wir sind zwar keine farbdesigner, aber geschmacklich ist gegen unsere farbwahl nix einzuwenden, also normalerweise könnte man das alles so übernehmen....aber wiegesagt, nur wenn wir das direkt mit dem nachmieter vereinbaren können.
haben ne jurastudi-freundin die über wohnrecht und malern etc bei auszug ne hausarbeit geschrieben hat und die meinte auch bei bunten wänden muss man i.d.r. malern. was mich halt nur gewundert hat, wir haben ja in letzter zeit einige wohnungen in neustadt angeguckt und da war keine einzige geweißt, da waren die wände alle noch so wie sie der vormieter verlassen hat, nichtmal bohrlöcher gestopft....
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 26.07.2009 - 22:44 Uhr
#54175 By ave

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guckt in die klauseln eures mietvertrages und erkundigt euch bei unklarheiten beim mieterbund oder sonstiges.

in unserem mietvertrag (so ein 08/15-vordruck) steht drin, dass die whg. zu weißen ist. in meiner mutter ihrem steht, dass sie "besenrein" zu übergeben ist. also nix mit tapezieren, streichen usw.
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 27.07.2009 - 17:41 Uhr
#54183 By muli

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bei uns steht rückgabe der räume "in ordnugsgemäßen zustand", bei vorgenommenen veränderungen (zählen da gelbe wände dazu???) muss der ursprüngliche zustand wiederhergestellt werden.
die idee mit dem mieterschutzbund ist nicht verkehrt, aber ich glaube da muss man mitglied sein wenn man da was von denen will

Editiert am 27.07.2009 - 17:41 Uhr
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 27.07.2009 - 18:23 Uhr
#54184 By ave

(pMsg, reply)

ja, gelbe wände und teppich sind "vorgenommene" veränderungen. aber wie gesagt, wenn es dem nachmieter passt oder die wohnring es akzeptiert müsst ihr nichts machen.
deshalb unbedingt mit denen reden.
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 28.07.2009 - 18:16 Uhr
#54198 By muli

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also ums mal zum abschluss zu bringen, hab unsere kostenlose telefonrechtschutzberatung genutz und nach 3 warteschleifen mit nem anwalt sprechen dürfen....der meinte, der passus ordnungsgemäßer zustand bedeutet nur besenrein und dezente farben muss der vermieter akzeptieren, die müssen nicht umgeändert werden (solange es kein froschgrün oder stechendes lila ist). bis auf unsere rote küchenwand würde ich unsere farben als dezent bezeichnen, im notfall würde ich auch das (meiner meinung nach farbdesignmäßig gutpassende) orange in der stube überstreichen, aber der rest hat sich damit.
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 28.07.2009 - 22:26 Uhr
#54201 By ave

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... dann passts doch. hoffe, die wohnring macht keinen stress.
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 29.07.2009 - 11:49 Uhr
#54206 By phOnKy

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die wird definitiv stress machen...

muli sollte sich das vom anwalt schriftlich geben lassen!
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 29.07.2009 - 13:23 Uhr
#54209 By † ngl.boogie

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genau so geht's uns mit der wg auch grad.. is zwar gekündigt, aber besenrein heisst alle teppiche und gesamte küche rausreißen.. reicht ja schon, dass wir den ganzen müll im keller von den vormietern entsorgen müssen.. *nörf
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 29.07.2009 - 14:53 Uhr
#54213 By ave

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na wenigstens nich noch streichen oder tapezieren... das is der echte nörf
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 29.07.2009 - 15:07 Uhr
#54214 By phOnKy

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man kann natürlich auch die wände weiss lassen beim einzug. und wenn man dann nur 2 jahre drin wohnt, verkauft man den anstrich als neuen anstrich ;-)
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 29.07.2009 - 16:15 Uhr
#54220 By † ngl.boogie

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nee, steht zum glück direkt so im mietvertrag, dass man beim ausziehen nicht malern muss..
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 29.07.2009 - 16:20 Uhr
#54222 By phOnKy

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 30.07.2009 - 7:09 Uhr
#54229 By ngl]hacker

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uni fertig!?
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 30.07.2009 - 9:44 Uhr
#54233 By † ngl.boogie

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staatsexamen + diplom fehlt noch
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 30.07.2009 - 10:41 Uhr
#54234 By phOnKy

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kommt auch noch!
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 30.07.2009 - 13:04 Uhr
#54239 By † ngl.boogie

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ja in 4 wochen *heul
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 30.07.2009 - 13:15 Uhr
#54240 By phOnKy

(pMsg, reply)

viel erfolg *daumendrück*
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 30.07.2009 - 13:28 Uhr
#54242 By † ngl.boogie

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thx, wird schon ;)
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 30.07.2009 - 19:57 Uhr
#54255 By ngl]hacker

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hollauftata.. was wird das ganze dann denn werden? dipl. chemie laborant?
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 30.07.2009 - 20:53 Uhr
#54257 By † ngl.boogie

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laborant? welch eine beleidigung
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 31.07.2009 - 13:02 Uhr
#54265 By ave

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boogie macht, dass die deine china-nudeln evtl. noch besser schmecken ^^
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 31.07.2009 - 13:29 Uhr
#54266 By † ngl.boogie

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kein problem, einfach noch mehr glutamat reinhauen..
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 31.07.2009 - 16:27 Uhr
#54268 By phOnKy

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boogie macht analogkäse!
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 31.07.2009 - 16:39 Uhr
#54269 By ngl]hacker

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jetzt wo du's sagst: boogie erzeugt bestimmt den ersten digitalkäse
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 31.07.2009 - 17:21 Uhr
#54270 By ave

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wenn sich ngl das patent noch nich gesichert hat ^^
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 31.07.2009 - 17:38 Uhr
#54271 By phOnKy

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dialogkäse wäre noch besser. der sagt mir, wann ich ihn essen soll!
Editiert am 31.07.2009 - 17:38 Uhr
0 Plus 0 Minus
 31.07.2009 - 19:51 Uhr
#54272 By ave

(pMsg, reply)

du lässt dir von deinem käse was sagen?
zeit, sich zu waschen...
1 Plus 0 Minus
 01.08.2009 - 0:39 Uhr
#54273 By phOnKy

(pMsg, reply)

alder du bist echt eklig!
0 Plus 0 Minus
 01.08.2009 - 10:58 Uhr
#54274 By ave

(pMsg, reply)

(was für 'ne pussy...) ^^
0 Plus 0 Minus
 01.08.2009 - 18:22 Uhr
#54275 By † ngl.boogie

(pMsg, reply)

haha, ihr seid zu lustig
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<< || Kommentarseiten (alle): 1, 2

 

 

 

 

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